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Pflegedienst Claudia John

Unsere Leistungen

Grundpflege

Wir unterstützen Sie und geben Ihnen Hilfestellungen bei der Alltagsbewältigung. Dazu gehört unter anderem:

  • das An- und Auskleiden
  • das Waschen, Duschen und Baden
  • eine Unterstützung beim Toilettengang
  • die Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren sowie weitere Hilfen bei der Körperpflege
  • die Hilfe beim Essen und Trinken
  • die pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung gegen das Wundliegen (Dekubitus), Verkürzung von Muskeln und Bändern (Kontrakturen) sowie andere gesundheitliche Einschränkungen

Aber auch die zur Grundpflege gehörenden Hilfen bei:

  • der Kleider- und Wäschepflege
  • die aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen, z. B. Lagewechsel, Stehen, Gehen, Treppensteigen oder eine sichere Begleitung außer Haus
Behandlungspflege

Von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt werden oft unterschiedliche Therapien und medizinische Maßnahmen angeordnet, die vielfach nur schwer oder gar nicht mehr selbst von der Patientin oder dem Patienten durchgeführt werden können.

Hier kann das Team vom Pflegedienst Claudia John Sie in und um Halle (Saale) unterstützen. Eine Verordnung über häusliche Krankenpflege stellt Ihnen unter anderem Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt aus, nach der wir unsere Leistungen individuell an Sie ausrichten.

Wir sind für Sie da, bei:

  • der Verabreichung von Medikamenten
  • der modernen Wundversorgung
  • an- und ablegen von Kompressionsverbänden
  • der Port-Versorgung
  • der Dekubitus-Behandlung
  • Versorgung von Kathetern und Stoma
  • der Inhalation
  • der Verabreichung von Injektionen
  • dem Wechseln von Trachealkanülen und dementsprechend der Absaugung
  • an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • der Blutzuckermessung
  • der Blutdruckmessung

Hinweis
In den Richtlinien der häuslichen Krankenp ege des Gemeinsamer Bundesausschusses oder auch auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sind diese Maßnahmen umfassend aufgeführt. Fragen Sie zu bestimmten Leistungen direkt nach und nutzen Sie alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen.

Entlastung pflegender Angehöriger

Auch Pflegeperson aus dem familiären Umfeld steht irgendwann einmal eine Ruhepause und ein Erholungsurlaub zu. Auch bei Krankheit der Pflegeperson oder aus anderen Gründen kann diese verhindert sein.

Nach § 39 Sozialgesetzbuch XI übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Verhinderungspflege (Ersatzpflege) für bis zu sechs Wochen im Jahr unter bestimmten Voraussetzungen.

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